top of page

AGB

Unsere Geschäftsbedingungen

 

Haftung und Vertraulichkeit

Wir sind maklerisch tätig und arbeiten dabei mit größter kaufmännischer Sorgfalt. Dennoch können wir für Objektangaben, die uns der Eigentümer oder Vermieter bzw. Vormieter zur Verfügung gestellt hat keine Gewähr übernehmen, noch gewährleisten, dass das Objekt im Augenblick des Zugangs unseres Exposés beim Empfänger noch verfügbar ist. Der Inhalt der Unterlagen, die wir einem Interessenten zur Verfügung stellen, ist vertraulich und nur für diesen bestimmt. Die Daten oder einzelne Teile davon dürfen daher Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zur Verfügung gestellt werden.

Provisionsregelung für Verbraucher bei Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses:

Sofern in unserem Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist, gelten folgende Regelungen:

Für den Fall, dass eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verkauft wird, verpflichten sich deren Verkäufer und Käufer uns als nachzuweisenden/vermittelnden Makler eine Provision von insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen, und zwar so, dass beide Kaufvertragsparteien jeweils einen Anteil von 3,57 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer an uns zahlen.

 

Provisionsregelungen für übrige Fälle

Ist der Käufer kein Verbraucher i. S. v. § 13 BGB kommt ein Maklervertrag bereits zustande, wenn Käufer/Mieter von unserem Angebot Gebrauch macht. Dieses gilt insbesondere für den Fall des Verkaufes eines Baugrundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines eine Vielzahl von Parteien vermieteten Wohnhauses (Zinshaus), sowie im Fall der Vermietung von Gewerberäumen. Die Provisionshöhe beträgt dabei im Regelfall 6,25 % vom Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir behalten uns jedoch vor, in Einzelfällen auch abweichende Vereinbarungen zur Provisionshöhe zu treffen.

Werden Wohnräume vermietet, zahlt der Vermieter gemäß den gesetzlichen Vorgaben unsere Provision allein. Dieses gilt nicht, wenn wir aufgrund eines Vermittlungsvertrages mit einem Wohnungssuchenden diesem eine Wohnung nachweislich vermitteln. In diesem Fall ist ausschließlich der Wohnungssuchende zur Zahlung der Provision verpflichtet. Diese beträgt dann zwei Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

Anfall und Fälligkeit der Provision

Die oben angegebenen Provisionen sind nur dann zu zahlen, wenn ein Hauptvertrag (Mietvertrag/Kaufvertrag) über das Objekt zustande kommt. Die Provision ist jeweils bei Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit ist nicht abhängig von einer Rechnungsstellung durch uns. Die Provision ist auch fällig, wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.

 

Maklertätigkeit für beide Seiten

Für den Verkaufsfall erklären sich Käufer und Verkäufer schon jetzt damit einverstanden, dass wir auch für den jeweiligen Vertragspartner tätig sind. Wir sind in solchen Fällen selbstverständlich neutral und setzen uns für beide Parteien ein.

 

Verpflichtung zur Mitteilung von Vorkenntnis

Hat der Empfänger uns nicht binnen zwei Wochen nach Zugang unseres Exposés mitgeteilt, dass ihm das angebotene Objekt und die Verkaufsbereitschaft des Verkäufers bekannt ist, kann er sich später nicht auf eine Vorkenntnis berufen. In einem Provisionsprozess ist er daher mit der Behauptung der Vorkenntnis ausgeschlossen.

 

Geldwäschegesetz und Datenschutzgrundverordnung

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten stellt der Verkäufer uns seinen Personalausweis zur Fertigung einer Kopie zur Verfügung und erklärt sich mit der Aufbewahrung dieser durch uns einverstanden. Wir sichern zu, die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz einzuhalten.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir die uns mitgeteilten personenbezogenen Daten zur Erfüllung unseres Auftrags speichern. Wir halten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ein.

 

Gerichtsstandsregelung

Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg.

 

Stand: Januar 2021

bottom of page